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Poncy Spielzeug- und Design-Manufaktur GmbH


AGB´s


Liefer- und Zahlungsbedingungen


1. Allgemeines


a) Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mit unseren Außendienstmitarbeitern getroffen werden, bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


  1. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich. Wir werden durch sie nur dann verpflichtet, wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklären.


2. Preise und Zahlungsbedingungen


a) Die Zahlung erfolgt entsprechend den Bedingungen des Angebotes.


b) Ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist im Rechtsverkehr mit Kaufleuten ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstanden ist. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist in den Fällen zulässig, wenn eine Gegenforderung ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt wird.


3. Eigentumsvorbehalt


Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum.


4. Lieferzeit


a) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.


b) Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden, um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.


c) Im Falle eines Verzuges unsererseits, ist der Käufer verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertragsschluss zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit gemeldet wurden.


d) Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen.


e) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die gleichgültig, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten.


Der Käufer kann von uns Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erfolgt durch uns keine Erklärung, kann der Kunde zurücktreten.


5. Abnahme und Prüfung


a) Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen.


b) Mit der Übergaben der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder des Lagers, geht jegliche Gefahr auf den Kunden über.


c) Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers verpflichtet. Die anfallenden Kosten trägt der Kunde.


6. Mängelrügen


a) Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 5 Werktagen nach Wareneingang am Bestimmungsort bei uns ausführlich schriftlich geltend zu machen. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nur insoweit, als es sich um offensichtliche Mängel handelt. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Auslieferung befindet.


b) Von uns als mangelhaft erkannte Ware nehmen wir zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Stattdessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Sollte eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung fehlschlagen, so haben Nichtkaufleute nach ihrer Wahl das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder auf Rückgängigmachung des Vertrages.


c) Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.


d) Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit unserem Einverständnis zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt.


e) Gegenüber von Kaufleuten verjähren Mängelansprüche einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, spätestens jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von 6 Monaten. Gegenüber von Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Fristen.


7. Erfüllungsort, Gerichtsstand


a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes gibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.



b) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.


8. Schlussbestimmungen


a) In jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur deutsches Recht.


b) Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.


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